Handlungsbedarf Altersvorsorge
Gemäss Bundesverfassung sollen Menschen im Rentenalter von den
Renten der AHV und der Pensionskasse anständig leben können:
«Fortsetzung des gewohnten Lebens in angemessener Weise» heisst es
im Art. 113 der Bundesverfassung. Mit dem steten Absinken der
Ersatzquote der AHV (die zeigt, wie hoch die Leistung der Versicherung
im Verhältnis zum letzten Lohn ist) ist der Verfassungsauftrag nicht
mehr erfüllt.